ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Die Anmietung eines „WENCKSTERN® Hot Rod" (nachfolgend „Fahrzeug") erfolgt ausschließlich auf Grundlage des Mietvertrags sowie dieser Mietbedingungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang und bedürfen mindestens der Textform. Gegenstand des Mietvertrags ist die zeitlich begrenzte Überlassung eines Fahrzeugs. Der Mietpreis ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preisliste des Vermieters. Der Vermieter kann eine Vermietung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
2. Buchung / Zahlung / Höhere Gewalt
Die Buchung ist nach Bestätigung durch den Vermieter in Textform verbindlich; der vereinbarte Miettermin wird für den Mieter reserviert. Der Mieter ist verpflichtet, die in der Buchung ausgewiesene Zahlung unverzüglich zu leisten. Der Mietvertrag wird vor Ort schriftlich abgeschlossen.
Nimmt der Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin entgegen oder kommt der Mietvertrag aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht zustande, schuldet der Mieter 50% des Mietpreises als pauschalen Schadensersatz. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens vorbehalten.
Muss die Fahrt/Tour infolge schlechter Witterung (starkem Regen, Eisglätte, Schnee, usw.) oder wegen sonstiger, nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen abgesagt werden, erhält der Mieter den von ihm bereits bezahlten Mietpreis in Form eines Gutscheines zurück.
3. Mindestteilnehmerzahl / Tourdurchführung
Touren werden erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von zwei Personen durchgeführt. Sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl bis 24 Stunden vor Tourbeginn nicht erreicht werden, ist der Vermieter berechtigt, die Tour abzusagen oder zeitlich zu verlegen. Der Mieter wird in diesem Fall unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
4. Hinweise zu Fahrzeugbesonderheiten / Risiken
Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Sonderfahrzeuge handelt, deren Bedienung und Fahrverhalten von üblichen PKW stark abweichen. Es bestehen u. a. folgende Besonderheiten und Risiken:
- geringere Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer
- keine üblichen Sicherheitssysteme (z. B. ABS, Airbag)
- Automatikgetriebe und Direktlenkung (starke Richtungsänderung bei kleinen Lenkbewegungen)
- linkes Bremspedal
- kein Wetter- oder Windschutz
Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Fahrtantritt umfassend einweisen zu lassen und das Fahrzeug erst zu nutzen, wenn er es sicher beherrscht.
5. Fahrzeugübernahme
Vor Übergabe hat der Mieter/Fahrer vorzulegen:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- gültigen, zur Fahrzeugführung berechtigenden Führerschein (Klasse B)
- EC- oder Kreditkarte
Das Fahrzeug wird in verkehrssicherem Zustand übergeben und im Übergabeprotokoll dokumentiert. Etwaige Mängel sind vom Mieter bei Übergabe anzuzeigen und festzuhalten. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter, ordnungsgemäß eingewiesen worden zu sein.
6. Berechtigte Fahrer
Fahrzeugführer dürfen nur die im Mietvertrag ausdrücklich benannten Personen sein. Diese müssen mindestens 18 Jahre alt, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, körperlich und geistig fahrtüchtig sein. Fahrten unter Alkohol, Drogen, Medikamenten mit Fahrbeeinträchtigung oder Ablenkung (z. B. Telefonieren, Fotografieren) sind untersagt. Der Vermieter darf die Fahrt untersagen, wenn Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen.
7. Nutzung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug darf nur im Rahmen der geführten Tour auf der vorgegebenen Route genutzt werden. Anweisungen des Guides sind zwingend zu befolgen. Der Mieter hat bei Verlust des Anschlusses anzuhalten und den Guide/Vermieter zu kontaktieren.
Weitere Regelungen:
- Helmpflicht gemäß gesetzlichen Bestimmungen
- Nutzung nur im öffentlichen Straßenverkehr Deutschlands
- keine Offroad-Nutzung, keine Rennstrecken, keine Fahrschulübungen
- keine Autobahnnutzung
- keine Weitergabe an Dritte
- kein Transport gefährlicher Güter
- keine Abschleppvorgänge
- keine zusätzlichen Gegenstände am Fahrzeug
Der Mieter muss das Fahrzeug schonend behandeln, Betriebsvorschriften einhalten und den technischen Zustand aufmerksam beobachten. Bei Zweifeln ist die Nutzung sofort zu beenden und der Vermieter zu kontaktieren.
8. Rückgabe des Fahrzeugs
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort mit allem Zubehör zurückzugeben. Bei Pflichtverstößen kann der Vermieter die sofortige Rückgabe verlangen oder den Vertrag fristlos kündigen. Bei verspäteter Rückgabe wird pro angefangene Stunde der entsprechende Mietpreis berechnet; weitergehende Schäden trägt der Mieter.
9. Verhalten bei Unfall, Schaden oder Panne
Der Mieter hat zur Schadensminderung und Beweissicherung insbesondere:
- bei Unfällen mit Personen- oder Fremdschäden unverzüglich die Polizei zu verständigen;
- bei Bagatellschäden den Vermieter sofort zu kontaktieren;
- Namen, Anschriften, Kennzeichen und Unfallskizze zu dokumentieren;
- keine Schuldanerkenntnisse abzugeben;
- das Fahrzeug zu sichern.
Bei Diebstahl ist sofort Anzeige bei der Polizei zu erstatten und der Vermieter zu informieren.
Der Mieter muss jeden Schaden unverzüglich und vollständig dem Vermieter melden und an der Aufklärung mitwirken.
Reparaturen dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters erfolgen.
10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach gesetzlichen Vorschriften für Schäden am Fahrzeug, soweit er diese zu vertreten hat. Dies umfasst insbesondere:
- Reparaturkosten und ggf. merkantile Wertminderung
- bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwerts
- Abschlepp- und Sachverständigenkosten
- Mietausfall, soweit nachweisbar
Für Verkehrsverstöße haftet der Mieter für Bußgelder, Gebühren und Verwaltungskosten.
Soweit der Vermieter aufgrund Halterhaftung in Anspruch genommen wird, hat der Mieter den entstandenen Schaden zu ersetzen.
11. Haftungsreduzierung
Das Fahrzeug ist nicht vollkaskoversichert. Der Mieter kann gegen Zahlung einer Zusatzgebühr seine Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf 2.500 € je Schadensfall reduzieren.
Die Haftungsreduzierung gilt nicht:
- bei Vorsatz
- bei grober Fahrlässigkeit (anteilige Haftung nach Verschuldensgrad)
- bei Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten (z. B. Alkohol, Drogen, Missachtung von Betriebsanweisungen)
- bei unerlaubter Nutzung außerhalb der Route
12. Versicherung
Im Mietpreis enthalten ist eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gemäß gesetzlichen Mindestanforderungen.
Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters sind nicht versichert.
13. Mängel am Fahrzeug
Der Vermieter stellt das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand bereit. Treten während der Tour Mängel auf, die der Mieter nicht zu vertreten hat und die Nutzung erheblich beeinträchtigen, wird der Vermieter versuchen, diese innerhalb von 80 Minuten zu beheben oder ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Ist dies nicht möglich, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten und erhält bereits gezahlte Beträge erstattet. Weitergehende Schäden werden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters erstattet.
14. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt für:
- Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
Für leichte Pflichtverletzungen unwesentlicher Pflichten besteht keine Haftung.
15. Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft erfolgt nur nach ausdrücklicher freiwilliger Zustimmung des Mieters.
Die Zustimmung ist gesondert (z. B. per Ankreuzfeld) zu erklären.
Die Tagesmitgliedschaft ist kostenlos und endet automatisch nach 24 Stunden.
16. Datenschutz / Einwilligung in Datenverarbeitung
Der Vermieter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mieters/Fahrers (z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten, Führerscheindaten) ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Mietvertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO. Eine darüberhinausgehende Verarbeitung erfolgt nur, wenn der Mieter/Fahrer hierin ausdrücklich eingewilligt hat oder eine gesetzliche Grundlage besteht.
Der Mieter/Fahrer wird in der Datenschutzerklärung umfassend über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung informiert. Der Mieter/Fahrer hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit gemäß den Art. 15–21 DSGVO.
17. Foto- und Filmaufnahmen / Einwilligung
Foto- und Filmaufnahmen des Mieters/Fahrers dürfen nur mit vorheriger, freiwilliger und ausdrücklicher Einwilligung des Mieters/Fahrers erstellt werden. Die Einwilligung umfasst – sofern sie erteilt wird – die Aufnahme, Speicherung und Verwendung des Bildmaterials durch den Vermieter sowie durch die Wenckstern GmbH und deren Werbepartner ausschließlich zu Werbe- und Präsentationszwecken (z. B. Website, Social Media, Druckmedien).
Die Einwilligung ist unentgeltlich und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit bereits erfolgter Verarbeitungen nicht. Wird keine Einwilligung erteilt oder widerrufen, erfolgt keine Aufnahme oder Veröffentlichung des Mieters/Fahrers.
Stand: Januar 2026
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